Ab dem 01. Oktober 2017 ist gemäß der Luftverkehrsordnung (LuftVO) in bestimmten Fällen ein Kenntnisnachweis vorgeschrieben, um ein Flugmodell in gewohntem Maße
fliegen zu dürfen.
Informationen findet Ihr
Für Piloten, welche außerhalb von Modellfluggeländen fliegen möchten, gibt es über die Seite des DMFV die Möglichkeit einen Kenntnisnachweis zu erlangen.